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Grüne treffen richtige Entscheidung, allerdings mit der falschen Begründung

Welche Kultur meinen die Büdinger Grünen im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtausschuss? Etwa die Kultur im Umgang mit öffentlichen Geldern bei städtischen Veranstaltungen? Genau zu diesem Thema wurde nämlich der besagte Akteneinsichtausschuss auf Verlangen von Pro Vernunft eingerichtet.

Die Qualität und Notwendigkeit einzelner Veranstaltungen steht hingegen hier nicht auf dem Prüfstand.

Die Akten wurden dem Ausschuss erst nach langer Verhinderungstaktik des Amtes für Jugend, Kultur und Soziales (JKS) und des zuständigen Dezernenten Hix sowie mit Gegenwehr durch Bürgermeister Spamer übergeben. Danach hätte der Akteneinsichtsausschuss das machen können, was seine ureigenste Bestimmung ist – nämlich in die Akten sehen. Lediglich der Vorsitzende des Ausschusses Matthias Kaiser (SPD) und Reiner Hornung (Pro Vernunft) machten sich die Mühe, die betreffenden Akten näher zu prüfen. Tim Strehm (FWG/FDP) erklärte von Beginn an, dass er es nicht für nötig hält, die Akten zu studieren und Joachim Cott (Grüne) nahm einmal kurz Einblick in die Akten. Herr Cott schilderte in keiner Sitzung die Erkenntnisse, die er bei diesem Termin erlangt hat. Da er selbst für das Amt JKS Ausstellungen organisiert und mit durchgeführt hat, kann man vermuten, dass seine Akteneinsicht sich vielleicht nur auf die Akten beschränkte, die ihn persönlich betreffen. Hier ist auch ein wirklich triftiger Grund für seinen Rückzug aus dem Ausschuss. Er befindet sich nämlich ganz klar im Widerstreit der Interessen. Dass Herr Cott aber seinen Rücktritt aus dem Ausschuss erklärt, weil er von einem Amt Informationen nicht erhalten habe, lässt erkennen, dass er den Sinn eines Akteneinsichtsausschusses nicht verstanden hat. Da er schon zwei dieser Ausschüsse leiten durfte, sollte er wissen, dass gerade das Vorenthalten von Informationen der Grund dafür ist, Einsicht in die Akten zu nehmen. 

Dass die Einrichtung des Akteneinsichtausschusses begründet ist, belegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Diese Behörde hat gründlich geprüft und auch alle betroffenen Amtsleitungen gehört. Welche zusätzlichen Auskünfte Herr Cott zur letzten Sitzung erhofft hatte, erschließt sich uns nicht. Da er die Sitzung vor Beginn verließ, hatte er vermutlich einzig Interesse am Amt für Finanzen, denn dessen Leitung konnte an diesem Abend nicht teilnehmen. Die beiden anderen geladenen Amtsleitungen waren anwesend und man konnte vernehmen, dass zurzeit die bei den öffentlichen Veranstaltungen gemachten Fehler bereinigt würden. 

Auch für den nicht belegten Verbleib von größeren Bargeldbeständen scheint ein Schuldiger gefunden zu sein: War es doch der Mitarbeiter von JKS, dessen Fähigkeiten von seinen Vorgesetzten schon seit Langem angezweifelt werden und den man angeblich seit Jahren mit durchschleife und der nur eine Stelle blockiere. Man hat ihm aber anscheinend soviel Vertrauen geschenkt, dass dieser Mitarbeiter jetzt alle Barkassen abgerechnet, alle Gelder eingezahlt und alle bemängelten Akten geführt haben soll. Es würde nicht wundern, wenn jetzt noch unter dessen Bett Akten gefunden werden, die alle anderen Beteiligten vollkommen reinwaschen werden – fast wie in einem schlechten Film! Interessant wäre, ob Herr Cott sich hier auch über eine Vorverurteilung aufregen wird. 

Alles in allem scheint die Aufarbeitung der Vorfälle durch die Stadt Büdingen mangelhaft und das Beste wird sein, wenn eine andere Instanz die Vorfälle weiter untersucht.

Pro Vernunft